Container für Bauschutt
Was gehört in den Bauschutt-Container?
In einem Bauschuttcontainer dürfen ausschließlich mineralische Bauabfälle entsorgt werden, die bei Abbruch-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten anfallen. Diese Materialien können recycelt und umweltgerecht wiederverwertet werden.
Zulässige Materialien im Bauschutt
- Beton und Betonreste
- Mauerwerk und Bauschutt
- Ziegel, Backsteine und Klinkersteine
- Fliesen, Kacheln und Feinsteinzeug
- Keramik und Sanitärkeramik
(z. B. Waschbecken, Toiletten oder Pissoirs) - Mörtel, Putz und Estrichreste
- Natursteine wie Marmor, Kalkstein, Sandstein oder Naturschiefer
- Pflastersteine und Blocksteine
- Dachziegel, Tonziegel und Betonziegel
- Zementreste und mineralische Baustoffe
Nicht zulässige Materialien im Bauschuttcontainer
Ein Bauschuttcontainer ist ausschließlich für mineralische Baustoffe vorgesehen. Materialien, die das Recycling beeinträchtigen oder als Sonderabfall gelten, dürfen nicht eingefüllt werden.
Diese Abfälle gehören nicht in den Bauschutt
- Altholz und Holzreste
- Altreifen
- Dachpappe und Bitumenmaterialien
- Dämmstoffe und Isoliermaterial
- Gips und gipshaltige Baustoffe
- Erde, Sand und Boden
- Schornsteinschutt
- Bimsstein, Ytong und Schlacke
- Asbesthaltige Baustoffe
- Batterien und Akkus
- Brandabfälle und kontaminierte Materialien
- Chemikalien, Öle und sonstige Flüssigkeiten
- Elektroschrott und Elektrogeräte
- Grünschnitt und Gartenabfälle
- Kabel, Kunststoffe und Metallteile
- Restmüll und sonstige Haushaltsabfälle
- Tapetenreste, Schilf und Glasbausteine
Wichtiger Hinweis
Nicht zugelassene Materialien können zu zusätzlichen Sortier- und Entsorgungskosten führen. Für gemischte Bauabfälle oder Sonderabfälle empfehlen wir die Nutzung eines passenden Containers für Baustellenmischabfall oder eine separate Fachentsorgung.