Container für Grünschnitt
Was darf in den Grünschnittcontainer?
In einem Grünschnittcontainer können pflanzliche Gartenabfälle entsorgt werden, die bei der Gartenpflege, beim Rückschnitt oder bei der Neugestaltung von Außenanlagen anfallen. Hierzu gehören sowohl frische als auch verholzte Pflanzenreste.
Zulässige Materialien im Grünschnittcontainer:
- Äste und Zweige
- Baum- und Strauchschnitt
- Heckenschnitt
- Laub, Blätter und Nadeln
- Pflanzenreste und Stauden
- Schnittgut aus der Gartenpflege
- Unkraut ohne starke Erdanhaftungen
- Rasenschnitt und Gras
- Grasnarben mit nur geringen Erdresten
- Verholzte Gartenabfälle
Hinweis zur Entsorgung
Die Gartenabfälle sollten möglichst frei von größeren Erdmengen, Steinen oder anderen Fremdstoffen sein. Sauber getrennter Grünschnitt kann optimal verwertet und zu Kompost oder Biomasse weiterverarbeitet werden. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Recycling organischer Abfälle.
Nicht zulässige Materialien im Grünschnittcontainer
Ein Grünschnittcontainer ist ausschließlich für pflanzliche Gartenabfälle vorgesehen. Andere Abfallarten können die Weiterverarbeitung beeinträchtigen und dürfen daher nicht eingefüllt werden.
Folgende Materialien gehören nicht in den Grünschnittcontainer:
- Bauschutt, Beton, Ziegel und Steine
- Erde, Sand und größere Bodenmengen
- Holz aller Art (z. B. Bauholz, behandeltes Holz oder Bahnschwellen)
- Dachpappe sowie Dämm- und Isoliermaterialien
- Gips- und Rigipsplatten
- Kunststoffe, Folien und Verpackungsmaterial
- Verpackungsstyropor
- Papier, Kartonagen und Tapeten
- Kabel und Kabelreste
- Gummi und Altreifen
- Glas und Glasbausteine
- Metalle, Bleche und Eimer
- Textilien, Altkleider und Möbelreste
- Elektroschrott und Elektrogeräte
- Batterien und Akkus
- Farben, Lacke, Chemikalien, Öle und andere Flüssigkeiten
- Asbesthaltige Baustoffe
- Bimsstein, Ytong, Schlacke und Schornsteinschutt
- Brandabfälle und sonstige gefährliche Abfälle
- Restmüll und sonstige Haushaltsabfälle